Allgemeine Geschäftsbedingungen m.publishing

1. Gegenstand

1.1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen, Lieferungen und Werke (nachfolgend „Leistungen“ genannt) im Bereich Corporate Publishing (CP), die von der Abendzeitung München Verlags-GmbH (nachfolgend „Anbieter“) für bzw. gegenüber Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) hergestellt und/oder erbracht werden. Anbieter und Auftraggeber werden gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

1.2. Einer Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird vom Anbieter widersprochen. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzenden Regelungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Anbieter schriftlich anerkannt werden.

1.3. Es gilt ausschließlich die zum Zeitpunkt der jeweiligen Auftragserteilung durch den Kunden gültige Fassung der AGB.

1.4. In Bezug auf Dauerschuldverhältnisse bzw. auf periodisch zu erbringende Leistungen behält sich der Anbieter das Recht vor, diese AGB aus triftigen Gründen zu ändern, sofern der Kunde dadurch nicht in unangemessener Weise benachteiligt wird und er nicht binnen 14 Tagen widerspricht. Regelungen zu Preisen, Vergütungen und Zahlungsbedingungen sind von Ziffer 1.4. nicht erfasst.

2. Vertragsschluss, Vertragsänderung, Kündigung

2.1 Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch Email erfolgende Bestätigung des Auftrags (Auftragsbestätigung) zustande. Auch mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

2.2. Entscheidet sich der Auftraggeber nach Vertragsschluss zu einer Änderung des ursprünglichen Auftragsgegenstandes, ist dies in einer gesonderten Ergänzungsvereinbarung zwischen den Parteien festzuhalten. Hierdurch verursachte, zusätzliche Leistungen, Aufwendungen und Kosten sind vom Kunden entsprechend der Ergänzungsvereinbarung gesondert zu vergüten.

2.3. In Bezug auf Dauerschuldverhältnisse (§314 BGB) bzw. auf periodisch zu erbringende Leistungen gilt: Ein unbefristet abgeschlossener Vertrag kann von den Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren für den konkreten Auftrag eine davon abweichende Regelung. Bei Verträgen, die auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen werden, ist ein ordentliches Kündigungsrecht ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung der Parteien. Dies ist insbesondere gegeben, wenn der Auftraggeber die Zahlung bzw. fällige Teilzahlungen an den Anbieter einstellt oder eine ihm aus der vertraglichen Vereinbarung obliegende Verpflichtung schuldhaft verletzt oder wenn er trotz Abmahnung durch den Anbieter eine Pflichtverletzung nicht unterlässt.

2.4. Die Aufhebung und/oder die Kündigung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

3. Leistungen Anbieter

3.1. Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich Corporate Publishing (CP). Dazu zählen Kommunikationsmaßnahmen in Print und Digital, insbesondere Konzeption, Graphik, Layout, Text-, Bild- und Videoproduktion, Websitepflege, Erstellen von Firmenvideos, Kundenmagazinen und Mitarbeiterzeitschriften sowie die konzeptionelle, strategische und redaktionelle Betreuung von Blogs, Newslettern sowie Social-Media-Kampagnen.

3.2. Art und Umfang der Leistungen erbringt der Anbieter jeweils auf Basis eines mit dem Auftraggeber für den Einzelfall gesondert zu schließenden Vertrages.

3.3. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen Dritte (Subunternehmer) zu beauftragen. Dies kann sowohl im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erfolgen als auch im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Im Fall, dass die Fremdleistung im Namen und auf Rechnung des Anbieters erfolgt, hat der Auftraggeber den Anbieter von allen sich aus dem Vertragsabschluss ergebenden Verbindlichkeiten freizustellen. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Sofern durch die Beauftragung von Dritten zusätzliche Kosten entstehen, müssen diese zuvor vom Auftraggeber freigegeben werden. Im Fall, dass die Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erfolgt, verpflichtet sich der Anbieter, einen Kostenvoranschlag einzuholen und diesen dem Kunden zur Freigabe vorzulegen. Der Auftraggeber stellt im Binnenverhältnis den Anbieter von sämtlichen Forderungen des Dritten frei, welche im Zusammenhang mit dessen Beauftragung entstanden sind.

4. Leistungen, Mitwirkungspflichten Auftraggeber

4.1. Der Auftraggeber hat dem Anbieter sämtliche zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung notwendigen Informationen, Materialien und Berechtigungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus erteilt der Auftraggeber die erforderlichen Abnahmen, Genehmigungen und Freigaben so rechtzeitig, dass die vertragsgemäße Umsetzung der Leistungen nicht beeinträchtigt wird. Mehrkosten, die durch eine Verletzung der unter 4.1. genannten Mitwirkungspflichten entstehen und/oder ein daraus resultierendes Qualitätsrisiko, hat der Kunde zu tragen.

4.2. Ein Annahmeverzug oder eine Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten gemäß 4.1. berechtigen den Anbieter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu einem Rücktritt vom Vertrag.

4.3. Mit Erteilung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er sämtliche Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den Materialien (insbesondere Texte, Bilder, Videos, Grafiken und Logos sowie etwaige Werbemittel) innehat, die vom Anbieter zur Vertragserfüllung benötigt werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, dem Anbieter die für eine etwaige Abrechnung mit der GEMA und/oder weiteren Verwertungsagenturen notwendigen Angaben mitzuteilen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Anbieter von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrags gegen den Anbieter erwachsen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Aufträge und Materialien daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Führt der Inhalt der Materialien zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung, hat der Auftraggeber die Kosten der Veröffentlichung nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zu tragen.

4.4. Der Auftraggeber übernimmt ebenfalls die Verantwortung für den ordnungsgemäßen technischen Zustand der angelieferten Daten. Für Schäden/Folgeschäden aus fehlerhaften Daten oder aufgrund von Viren, Trojanern oder anderen Schadensquellen, die in den angelieferten Daten enthalten sind, haftet der Auftraggeber gegenüber dem Anbieter. Sind etwaige Mängel bei Werbe-Unterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche, bleibt jedoch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

4.5. Nach erfolgter Fertigstellung der vertragsgemäßen Leistung durch den Anbieter erklärt der Auftraggeber unverzüglich die Abnahme. Diese gilt auch als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht binnen fünf Tagen nach Zugang des fertigen Produkts die Freigabe erklärt.

5. Preise, Vergütungen, Zahlungsmodalitäten, Eigentumsvorbehalt

5.1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung vom Anbieter genannten Preise. Alle Preise und Vergütungen verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind darin nicht enthalten etwaige Kosten für Verpackung, Versand und Entsorgung.

5.2. Die Rechnungsstellung erfolgt regelmäßig sofort nach Vertragsabschluss und ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung durch den Kunden fällig, es sei denn, die Parteien vereinbaren für den konkreten Auftrag eine davon abweichende Zahlungsfrist.

5.3. Werden im Rahmen der Vertragserfüllung einzelne, abgrenzbare Teilleistungen erbracht, so ist der Anbieter berechtigt, unmittelbar nach der jeweils erfolgten Teilerbringung eine entsprechende Teilzahlung in Rechnung zu stellen, welche auf die folgende Schlussrechnung anzurechnen ist.

5.4. Vorleistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers im Rahmen eines sich anbahnenden Vertragsverhältnisses erbracht werden, kann der Anbieter dem Auftraggeber in Rechnung stellen, auch wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt, jedoch nur dann, wenn der Anbieter das Nichtzustandekommen nicht zu vertreten hat. Der Anbieter ist berechtigt, den für die Vorleistungen getätigten Zeitaufwand nach dem jeweils gültigen Stundensatz in Rechnung zu stellen.

5.5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises verbleibt die hergestellte bzw. gelieferte Leistung und die damit verbundene Übertragung von Nutzungsrechten im Eigentum des Anbieters.

5.6. Der Anbieter behält sich ferner das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen.

5.7. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen. Dasselbe gilt beim Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.

5.8. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift des Betrages auf dem Bankkonto des Anbieters an. Eingehende Zahlungen werden zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptsache verrechnet.

5.9. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber aufgrund ausstehender Leistungen aus anderen Aufträgen mit dem Anbieter ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen den Anbieter ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6. Gewährleistung des Anbieters

6.1. Der Anbieter verpflichtet sich, den Auftrag des Kunden mit der größtmöglichen Sorgfalt zu erfüllen.

6.2. Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von einer Woche ab Empfang des Produkts geltend gemacht werden. Versteckte Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Bekanntwerden dem Anbieter mitzuteilen.

6.3. Als Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten, die nicht nur unwesentlich sind und/oder nach dem Stand der Technik vermeidbar gewesen wären. Sofern nicht vertraglich abweichend vereinbart, gelten geschmackliche Unzulänglichkeiten nicht als Mängel.

6.4. Der Anbieter ist berechtigt, mangelhafte Leistungen nachzubessern oder auszutauschen. Erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern.

7. Haftung

7.1 Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), ebenso bei Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und nach dem Bundesdatenschutzgesetz, haftet der Anbieter für leichte Fahrlässigkeit. Soweit jedoch der Schaden auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft, ist die Haftung des Anbieters auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen typischer- und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss.

7.2. Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von leitenden Angestellten des Anbieters zurückzuführen sind.

7.3. Kann der Anbieter seine Verpflichtungen nicht erfüllen, weil ein Dritter (Zulieferer) nicht ordnungsgemäß liefert, ist eine Haftung ausgeschlossen.

8. Urheber- und Nutzungsrechte

8.1. Alle vom Anbieter erstellten oder bearbeiteten Texte, Fotos, Grafiken etc. sowie ein etwaiges Layout/Design unterliegen dem Urheberrecht. Mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Auftraggeber Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen, deren Umfang sich nach dem jeweiligen Vertragszweck bemisst. Darüber hinausgehende nutzugsrechtliche Vereinbarungen der Parteien bedürfen der Schriftform.

8.2. Weitergehende Nutzungen durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

8.3. Eine Übertragung der dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

8.4. Der Anbieter verpflichtet sich, die Nutzungsrechte an den von ihm selbst zu beschaffenden Inhalten und zu erbringenden Leistungen für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck auf eigene Kosten zu beschaffen. Dies umfasst insbesondere Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte sowie das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung.

8.5. Der Anbieter ist berechtigt, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen des Auftraggebers als Urheber genannt zu werden.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung.

9.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Anstalten wird München als Gerichtsstand vereinbart.

 

Stand: Oktober 2020